Der "Unterricht der Visitatoren" und die Durchsetzung der Reformation in Kursachsen

Der "Unterricht der Visitatoren" und die Durchsetzung der Reformation in Kursachsen

Organisatoren
DFG-Projekt „,Der Unterricht der Visitatoren‘ (1528). Entstehung, Bedeutung und Wirkungsgeschichte eines normativen Gruppentextes der Wittenberger Reformation“
Ort
Jena
Land
Deutschland
Vom - Bis
18.03.2015 - 20.03.2015
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Von
Stefan Michel, Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

Vom 18. bis 20. März 2015 fand in Jena das interdisziplinäre Arbeitsgespräch „Der ‚Unterricht der Visitatoren‘ und die Durchsetzung der Reformation in Kursachsen“ im Rahmen des DFG-Projekts „,Der Unterricht der Visitatoren‘ (1528). Entstehung, Bedeutung und Wirkungsgeschichte eines normativen Gruppentextes der Wittenberger Reformation“ statt. Grundsätzliches Interesse dieser Tagung war einerseits die Erhellung des Zusammenspiels von kursächsischer Verwaltung mit der Wittenberger Theologengruppe sowie andererseits die Einordnung einzelner Gedankengänge des „Unterrichts der Visitatoren“ in die Diskussionen der 1520er-Jahre.

Zwei grundsätzliche Vorträge zu reichspolitischen und theologischen Voraussetzungen des „Unterrichts der Visitatoren“ (UdV), die gleichsam den Rahmen für die folgenden Überlegungen steckten, eröffneten die Tagung. Zunächst zeichnete GEORG SCHMIDT (Jena) die reichspolitischen Entwicklungen der Jahre 1524 bis 1526 nach, indem er die Diskussionen und Entscheidungen auf den in diesem Zeitraum stattgefundenen Reichstagen analysierte. Trotz des Wormser Edikts von 1521 zerfiel das Reich nicht in zwei gegensätzliche Lager. Vielmehr wurden verfassungsrechtliche Lösungen gefunden, die eine „Einheit in der Zweiheit“ ermöglichten. Daran anschließend skizzierte CHRISTOPHER SPEHR (Jena) in drei Schritten „Martin Luthers Vorstellung vom Bischofsamt“ im Zeitraum von 1520 bis 1530, indem er auf wesentliche Schriften, wie die Adelsschrift von 1520, einging. Demnach habe Luther das geistliche Amt funktional, nicht sakramental bestimmt. Dies könne man besonders gut am Gedanken des „allgemeinen Priestertums“ sehen. Durch die sich daran anschließende Bestimmung des Amtes der Obrigkeit sei das Amt der Visitatoren aus dem bischöflichen Amt heraus begründet worden.

Unter Bezug auf Forschungen von Günther Wartenberg, die durch eigene Quellenstudien deutlich erweitert und korrigiert wurden, stellte JOACHIM BAUER (Jena) die Entstehungsgeschichte des „Unterricht der Visitatoren“ dar. Nicht Luthers briefliche Bitte an Kurfürst Johann von Sachsen, eine Visitation vorzunehmen, habe erstmals eine flächendeckende Prüfung der Pfarrer und der wirtschaftlichen Zustände der Pfarreien forciert, sondern die Ritterschaft auf dem Altenburger Landtag von 1523. Kurfürst Johann habe seit seiner Regierungsübernahme im Sommer 1525 planvoll an einer Beseitigung der Missstände in seinem Territorium gearbeitet, wozu neben der Wittenberger Universitätsreform oder der Reform des Hofgerichts auch die Klärung geistlicher Mängel gehört habe. In diesem Zusammenhang sei der „Unterricht der Visitatoren“ entstanden. Bauer stellte wesentliche Quellenfunde vor, die im Rahmen des DFG-Projekts ediert und kommentiert werden. Ergänzend sprach CHRISTIN BÄRWALD (Jena) über die Druckgeschichte der „Unterrichts der Visitatoren“ und stellte einige Ausgaben ausführlicher vor.

Den öffentlichen Abendvortrag hielt EIKE WOLGAST (Heidelberg) über „Die Einführung der Reformation in den deutschen Territorien zwischen 1525/26 und 1568“. Wolgast stellte in seinem instruktiven Überblick wesentliche Momente des Verhältnisses von Staat und Kirche vor der Reformation, drei grundsätzliche Verlaufsmodi der Reformation (personenzentrierte Predigtbewegung, Gemeindereformation und flächendeckende obrigkeitliche Einführung der Reformation), die unterschiedliche Praxis der Einführung und sechs zentrale Folgen der Einführung der Reformation vor.

Eine wichtige Grundannahme für die Interpretation des „Unterrichts der Visitatoren“ im Jenaer DFG-Projekt ist die an den Quellen gewonnene Einsicht, dass der Text von keinem einzelnen Autor vorgelegt wurde, sondern von einer Gruppe auf kurfürstlichen Befehl erarbeitet wurde. Erste Entwürfe entstanden dabei in der Visitation im Sommer 1527, die dann bis zum Frühjahr 1528 weiter ausgearbeitet wurden. Eine erste Personengruppe, die an der Entstehung des Unterrichts maßgeblichen Anteil hatte, waren die Visitatoren. DAGMAR BLAHA (Weimar) stellte deshalb in ihrem Beitrag „Die weltlichen Visitatoren“, vor allem Asmus von Haubitz (1465-1532) und Hans Edler von der Planitz (gestorben 1535), etwas näher vor. Ihr Anteil sei gerade durch ihre juristische Ausbildung und verwaltungstechnische Erfahrung nicht zu unterschätzen, da nicht nur die Pfarrer im Mittelpunkt der Visitationen standen, sondern auch die Pfarreinkommen sowie die Lebensführung in den Gemeinden, worunter beispielswiese Ehefragen fallen.

In einem weiten Bogen warf STEFAN MICHEL (Leipzig) die Frage auf, wer zu den „Wittenberger Theologen“ um 1525 zählte. Er beantwortete diese Frage, indem er einerseits auf historiographische Konstrukte, wie dem der „Freunde Luthers“ oder der „Wittenberger Kollektivautorität“ einging, demgegenüber aber andererseits eine lange Reihe historischer Quellenbefunde zur Eigen- und Fremdwahrnehmung der Theologengruppe um Luther vorstellte. Seinen Beobachtungen zufolge nahmen sich die Wittenberger Universitätstheologen seit 1524 als eine Gruppe wahr. Luther war demnach derjenige, der diese Gruppe zusammenhielt. Ihm, aber auch Kurfürst Johann, war 1527 die Herstellung einer Lehreintracht, wie sie sich im „Unterricht der Visitatoren“ manifestiert, aus verschiedenen Gründen wichtig. Generell sollte über eine Ausweitung des historiographischen Paradigmas der „Wittenberger Theologengruppe“ nachgedacht werden, die zwar im Kern aus Theologen bestand, aber auf die Unterstützung durch Verwaltungseliten, wie Gregor Brück, oder Künstler, wie Lukas Cranach, angewiesen war. Wie dieses Zusammenwirken ausgesehen haben mag, lässt sich exemplarisch an der Entstehungsgeschichte des „Unterrichts der Visitatoren“ verfolgen.

Einer der Visitatoren im Sommer 1527 und damit möglichen Autoren des „Unterrichts der Visitatoren“ war der Wittenberger Jurist Hieronymus Schurff (1481-1554). KONRAD AMANN (Jena) stellte die Lebensgeschichte dieses Gelehrten sowie seine Consiliensammlung vor. Dabei kam er auf die durch den Humanismus aufgekommenen Rechtsvorstellungen, insbesondere die Ablösung des kanonischen durch das römische Recht, zu sprechen. Kurz skizzierte er den Rahmen der Visitationen, die sich grundlegend in die kursächsische Rechtsreform einzeichnen lassen.

FRIEDHELM GLEISS (Weimar) sprach unter dem Titel „Pfarrer auf dem Prüfstand. Geistliche im Spiegel der ernestinischen Visitationsakten von 1528/29“ vor allem über den, den Visitationsprotokollen zu entnehmenden, Bildungsstand der Pfarrer. Methodisch sauber verwies er auf die Verfahren, wie diese Erkenntnisse gewonnen wurden. Zahlreiche konkrete Beispiele machten seinen Vortrag überaus anschaulich.

Ein eigener Tagungsblock befasste sich mit inhaltlichen Einzelfragen des „Unterrichts der Visitatoren“, die insofern von zentraler Bedeutung sind, weil für den Unterricht erstmals eine lehrhaft-bekenntnisartige Darstellung der Wittenberger Theologie formuliert werden musste. Dass dabei intensive Diskussionen einzelner Lehrpunkte unter den Theologen stattfanden, ist vor allem aus den Reformatorenbriefwechseln, aber auch den kursächsischen Rechnungsbüchern zu entnehmen. So trafen sich die Visitatoren mit Räten und Theologen mindestens zweimal in Torgau, so am 27. und 28. September 1527 sowie vom 26. bis 29. November 1527, um über Details zu beraten.

Der „Bedeutung von Gesetz und Evangelium nach dem ‚Unterricht der Visitatoren‘“ widmete ERNST KOCH (Jena) einen gründlichen und gelehrten Beitrag. Er stellte Agricolas Verständnis der Buße seit dem Jahr 1519 dar und stellte es den Aussagen Melanchthons gegenüber. Aus den Reformatorenbriefwechseln rekonstruierte er die Verhandlungspunkte vor allem auf der zweiten Torgauer Konferenz Ende November 1527. Auf dieser Grundlage interpretierte Koch schließlich den Zusammenhang der beiden Worte Gottes, die Theologie und die Anthropologie sowie Gesetz und Evangelium im „Unterricht der Visitatoren“.

Die im „Unterricht der Visitatoren“ dargestellten äußerlichen Frömmigkeitsformen „Buße“, „Dekalog“, „Kirchenordnungen“, „Gottesdienst“ und „Gebet“ untersuchte detailreich VOLKER LEPPIN (Tübingen), indem er auf die von ihm mehrfach beschriebe Unterscheidung spätmittelalterlicher Polaritäten (vor allem „innere Frömmigkeit“ vs. „äußere Frömmigkeitsausübung“) zurückgriff. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass der „Unterricht der Visitatoren“ ein Dokument des Übergangs sei, weil er nach wie vor auf bereits abgelegte Formen spätmittelalterlicher Frömmigkeit rekurrierte.

MICHAEL BEYER (Leipzig) referierte über die historischen Hintergründe der Lehre vom freien Willen und der christlichen Freiheit im „Unterricht der Visitatoren“. Er verglich den Text mit den „Articuli“ Melanchthons und betonte, dass es demgegenüber eine Präzisierung gäbe. Das rechte Verständnis sowohl des Freiheitsverständnisses als auch der Willenslehre sei ein wichtiges Anliegen in der Visitation gewesen, weil hier Missverständnissen gewehrt werden sollte.

Grundlegend erläuterte JOHANNES EHMANN (Heidelberg) den Artikel vom Türken. Aufgrund sprachlicher Befunde, die er überzeugend darlegte, sieht er Martin Luther als Verfasser dieses Abschnitts an. Ein wichtiges Indiz für diese These ist, dass Melanchthons „Articuli“ keinen entsprechenden Abschnitt enthalten. Für die Interpretation wählte Ehmann den Weg der Kontextualisierung anhand mehrerer Lutherschriften. Der Türkenartikel selbst reagiert auf Lehren der Täufer um Hans Hut, die eine Abwehr des Türken aus theologischen Gründen ablehnten. Insgesamt dokumentiert der Abschnitt wieder ein Übergangsstadium, da ab 1537 eine deutlich schärfere Argumentation im Wittenberger Kontext anzutreffen ist.

RALF FRASSEK (Halle-Wittenberg/ Frankfurt am Main) sprach über „Die Eherechtlichen Passagen des ‚Unterrichts der Visitatoren‘ im Kontext des frühen evangelischen Eherechts“. Breit zeichnete er die Entwicklung in Kursachsen nach, wonach durch die Einrichtung des Wittenberger Konsistoriums 1539 die vorherige bischöfliche Ehegerichtsbarkeit vollständig abgelöst wurde. Der entsprechende Abschnitt des „Unterrichts der Visitatoren“ enthält zwar eine Reihe juristischer Formulierungen, stellt aber eher eine grundsätzliche Äußerung zu diesem Thema dar.

Abschließend ging SIEGRID WESTPHAL (Osnabrück) der Frage nach, ob „der ‚Unterricht der Visitatoren‘ ein Instrument des Landesherrlichen Kirchenregiments“ sei. Sie relativierte diese Frage und arbeitete unter Rückgriff auf neuere Forschungsansätze eine Deutung heraus, die die „Herrschaft“ stärker berücksichtigen soll. Demnach sei „Herrschaft“ ein dynamischer Prozess, der auf verschiedenen Ebenen zu greifen ist. Der vielschichtige Charakter des „Unterrichts der Visitatoren“ sei demnach besser zu verstehen, wenn „Herrschaft“ als „Aushandlungsprozess“ – z.B. mit den Landständen – aufgefasst werde. Ein zentraler Gedanke des „Unterrichts der Visitatoren“ sei ihrer Analyse zu Folge der Frieden. Durch den „Unterricht der Visitatoren“ werde eine Friedenskultur entfaltet, die sich auf alle Ebenen des Staates bis hin zum Ehefrieden bezieht. Unter diesem Zugang ist der „Unterricht der Visitatoren“ kein Instrument des landesherrlichen Kirchenregiments, hat aber das Potential ein solches zu werden.

Der durch die Tagung erzielte Erkenntnisgewinn ist nicht zu unterschätzen: Vor allem wurden die Annahmen des Jenaer DFG-Projekts grundsätzlich bestätigt, dass der „Unterricht der Visitatoren“ kein Text Melanchthons, sondern der Visitatorengruppe des Sommers 1527 ist, der durch die Wittenberger Theologen, allen voran Martin Luther im mehreren Diskussionsgängen präzisiert und erweitert wurde.

Konferenzübersicht:

Joachim Bauer (Jena)/ Stefan Michel (Leipzig), Begrüßung und Einführung

I. Politische, theologische und juristische Voraussetzungen der kursächsischen Visitation

Georg Schmidt (Jena), Reformation und Reichspolitik 1525/26

Christopher Spehr (Jena), Martin Luthers Vorstellung vom Bischofsamt (1520-1530)

Diskussion

Konrad Amann (Jena), Rechtliche Grundlagen. Die Consilia des Hieronymus Schurff

Friedhelm Gleiß (Weimar), Pfarrer auf dem Prüfstand. Geistliche im Spiegel der ernestinischen Visitationsakten von 1528/29

Stefan Michel (Leipzig), Wer zählt zu den „Wittenberger Theologen“ um 1525? Historische und historiographische Beobachtungen

Diskussion

Öffentlicher Abendvortrag
Eike Wolgast (Heidelberg), Maßnahmen territorialer Obrigkeiten zur Einführung der Reformation

II. Die kursächsischen Visitationen zwischen 1525 und 1528

Dagmar Blaha (Weimar), Die weltlichen Visitatoren

Johannes Schilling (Kiel), Melanchthon und Spalatin als Visitatoren

Diskussion

Heiner Lück (Halle), Die Bedeutung der Wittenberger Juristenfakultät für die Durchsetzung reformatorischer Rechts- und Verfassungsvorstellungen zwischen 1525 und 1530

Joachim Bauer (Jena), Zwischen Visitation und Torgauer Zusammenkünften. Die Vorgeschichte des UdV (1524-1528)

Diskussion

III. Der „Unterricht der Visitatoren“

Johannes Hund (Mainz), Was ist rechte Lehre nach dem UdV?

Ernst Koch (Jena/ Leipzig), Die Bedeutung von Gesetz und Evangelium nach dem UdV
Diskussion

Ralf Frassek (Halle-Wittenberg/ Frankfurt am Main), Die Eherechtlichen Passagen des UdV im Kontext des frühen evangelischen Eherechts

Michael Beyer (Leipzig), Historische Hintergründe der Lehre vom freien Willen und der christlichen Freiheit im UdV

Johannes Ehmann (Heidelberg), Der Artikel vom Türken

Diskussion

Volker Leppin (Tübingen), Die Neuformung einer reformatorischen Frömmigkeit nach dem UdV (Zehn Gebote, menschliche Kirchenordnungen, tägliche Übung in den Kirchen)

Thomas Töpfer (Gotha), Melanchthons Schulordnung im UdV

Diskussion

Siegrid Westphal (Osnabrück), Ist der UdV ein Instrument des Landesherrlichen Kirchenregiments?

Schlussdiskussion


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